Allgemeine Geschäftsbedingungen
der Einzelunternehmung XXL Spiele Mieten, Inhaber Sebastian Kraus, Weißenburgstraße 17, 97082 Würzburg (nachfolgend „Anbieter") für die Vermietung von XXL-/Garten-Spielen und Eventmodulen einschließlich Lieferung, Aufbau und Abbau sowie für die Vermittlung von Foto-Erlebnis-Produkten.
Fassung/Stand: Version 2.0 vom 23.06.2026. Diese Fassung ist auf der Website unter /agb.php jederzeit abrufbar; auf ihre Geltung wird in jedem Angebot und jeder Auftragsbestätigung (per E-Mail oder WhatsApp) ausdrücklich hingewiesen. Frühere Fassungen, insbesondere die Fassung vom 01.01.2023, verlieren mit dieser Version ihre Gültigkeit.
§ 1 Geltungsbereich, Vertragspartner
Diese AGB gelten für alle Miet- und damit verbundenen Dienstleistungsverträge zwischen dem Anbieter und dem Mieter/Auftraggeber (nachfolgend „Mieter") über die Überlassung von XXL-Spielen, Eventmodulen, Dekorationsmitteln sowie damit verbundenen Leistungen (Lieferung, Aufbau, Abbau, Abholung). Foto-Erlebnis-Produkte werden vom Anbieter nicht selbst erbracht, sondern lediglich an einen Partner vermittelt; hierfür gilt die Sonderregelung in § 4.
Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die den Vertrag zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB). Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 BGB).
Diese AGB gelten in der bei Vertragsschluss veröffentlichten und dem jeweiligen Angebot beigefügten Fassung für das jeweilige Vertragsverhältnis. Eine pauschale Vorab-Geltung für künftige Verträge wird nicht vereinbart; bei jedem neuen Vertrag werden die AGB erneut zur Verfügung gestellt.
Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Mieters werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.
§ 2 Vertragsschluss
Die Darstellung des Leistungsangebots auf der Website sowie in Katalogen und Preislisten stellt kein bindendes Angebot dar, sondern eine unverbindliche Aufforderung zur Anfrage (invitatio ad offerendum). Die dort genannten Preise sind insoweit freibleibend.
Der Vertragsschluss erfolgt in folgenden Schritten:
- Anfrage: Der Mieter richtet eine Anfrage an den Anbieter (per Formular, E-Mail oder Telefon).
- Angebot: Der Anbieter unterbreitet ein Angebot in Textform (in der Regel per E-Mail). Das Angebot ist 7 Tage gültig, sofern keine abweichende Gültigkeitsdauer angegeben ist. Mit Abgabe des Angebots ist der darin genannte Preis für die Angebotsdauer verbindlich.
- Annahme: Der Vertrag kommt zustande, wenn der Mieter das Angebot in Textform (z. B. per E-Mail) oder durch Unterschrift annimmt und der Anbieter den Auftrag in Textform bestätigt.
Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen zu Nachweiszwecken der Textform (z. B. E-Mail, § 126b BGB). Dies gilt nicht für individuelle Vereinbarungen, die unabhängig von ihrer Form Vorrang haben.
§ 3 Mietgegenstand, Lieferung, Logistik und höhere Gewalt
Die Miete umfasst die Überlassung der im Angebot bezeichneten Spiele und Eventmodule für den vereinbarten Veranstaltungszeitraum einschließlich Lieferung, Aufbau und Abholung innerhalb des vereinbarten Einsatzgebiets. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem Angebot und der Auftragsbestätigung. Die Mietgegenstände bleiben Eigentum des Anbieters.
Ort und Zeit für Lieferung, Aufbau und Abholung werden individuell vereinbart. Soweit nicht anders vereinbart, beträgt die Mietdauer einen Veranstaltungstag. Bei mehrtägiger Nutzung ergibt sich die Mietdauer aus der Summe der Tage zwischen erstem und letztem Nutzungstag; eine Anlieferung am Vortag zählt nicht als zusätzlicher Miettag.
Der Mieter hat sicherzustellen, dass der Aufbauort zum vereinbarten Zeitpunkt zugänglich, geeignet (eben, trocken, ausreichend befestigt) und frei von Hindernissen ist. Mehraufwand, der durch nicht erfüllte Mitwirkungspflichten des Mieters entsteht, kann nach tatsächlichem Aufwand gesondert berechnet werden; dem Mieter bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein geringerer Mehraufwand entstanden ist.
Höhere Gewalt sind von außen kommende, zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses nicht vorhersehbare Ereignisse, die der Anbieter auch durch zumutbare Sorgfalt nicht abwenden kann (insbesondere Unwetter, Brand, Unfall, schwere Erkrankung der für die Leistungserbringung eingesetzten Person ohne zumutbare Ersatzmöglichkeit, behördliche Maßnahmen, rechtmäßige Arbeitskampfmaßnahmen). Das allgemeine Beschaffungs- und Personalrisiko des Anbieters fällt nicht hierunter. Wird die vereinbarte Leistung durch ein solches Ereignis ganz oder teilweise unmöglich oder unzumutbar, so darf der Anbieter dem Mieter eine gleichwertige Ersatzleistung anbieten. Eine solche Ersatzleistung muss dem Mieter unter Berücksichtigung seiner Interessen zumutbar sein. Der Anbieter wird den Mieter über die Beeinträchtigung sowie über eine angebotene Ersatzleistung unverzüglich informieren.
Stellt die angebotene Ersatzleistung gegenüber der vereinbarten Leistung eine erhebliche Abweichung dar (insbesondere hinsichtlich Art, Umfang, Termin oder Qualität der Spiele und Eventmodule), so ist der Mieter berechtigt, die Ersatzleistung abzulehnen und vom Vertrag zurückzutreten. Ist eine gleichwertige Ersatzbeschaffung nicht möglich, kann auch der Anbieter vom Vertrag zurücktreten. In allen Fällen des Rücktritts nach diesem Absatz werden bereits geleistete Zahlungen vollständig und unverzüglich erstattet; Stornogebühren fallen nicht an.
Weitergehende Schadensersatzansprüche des Mieters allein aufgrund der durch höhere Gewalt veranlassten Leistungsänderung oder des darauf gestützten Rücktritts sind ausgeschlossen, soweit den Anbieter kein Verschulden trifft und soweit nicht § 10 zwingend etwas anderes bestimmt.
§ 4 Sonderregelung Foto-Erlebnis-Produkte (Vermittlung)
Foto-Erlebnis-Produkte (insbesondere Fotobox, Retro Fotobox, Magic Mirror, Foto Caravan, 360°-Spinner, Audiogästebuch und Mosaikwand) sind keine eigenen Leistungen des Anbieters. Der Anbieter vermittelt diese Leistungen lediglich an den Partner:
blue Fotobox, Inhaber Christian Hupp, Versbacher Str. 116a, 97078 Würzburg, E-Mail: office@blue-fotobox.com.
Der Vertrag über diese Foto-Erlebnis-Produkte kommt unmittelbar zwischen dem Mieter und blue Fotobox zustande. Insoweit gelten ausschließlich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Preise von blue Fotobox. Für Verfügbarkeit, Bereitstellung, Aufbau, Anfahrt, Betreuung und Haftung dieser Foto-Produkte ist allein blue Fotobox verantwortlich. Der Anbieter schuldet insoweit nur die ordnungsgemäße Weiterleitung der Anfrage und erbringt keine eigene Foto-Leistung.
Für die Foto-Erlebnis-Produkte gelten die Storno-, Widerrufs- und Haftungsregelungen dieser AGB (insbesondere §§ 8, 9, 10) nicht; maßgeblich sind insoweit ausschließlich die Bedingungen von blue Fotobox. Etwaige Widerrufsrechte des Verbrauchers gegenüber blue Fotobox richten sich nach deren Belehrung.
§ 5 Mietpreis, Endpreis und Zahlung
Der Mietpreis ergibt sich aus dem jeweils gültigen Angebot des Anbieters. Der im Angebot genannte Mietpreis ist der Gesamtpreis (Endpreis).
Hinweis Kleinunternehmerregelung: Der Anbieter ist Kleinunternehmer im Sinne des § 19 UStG. Die ausgewiesenen Preise enthalten daher keine Umsatzsteuer; ein gesonderter Umsatzsteuerausweis erfolgt nicht.
Etwaige Kosten für Anlieferung, Auf- und Abbau, Abholung sowie eine etwaige Kaution werden im Angebot gesondert und vor Vertragsschluss ausgewiesen. Sämtliche Preisbestandteile sind im Angebot transparent dargestellt.
Der vereinbarte Mietpreis ist spätestens 30 Tage vor dem Veranstaltungstermin fällig, sofern im Angebot nichts anderes vereinbart wurde. Liegt zwischen Vertragsschluss und Veranstaltungstermin weniger als 30 Tage, ist der Mietpreis mit Auftragsbestätigung fällig, sofern im Angebot nichts anderes vereinbart wurde. Zahlungsmodalitäten (Vorkasse, Überweisung, Barzahlung) werden im Angebot angegeben.
Bei Zahlungsverzug ist der Anbieter berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe (§ 288 BGB) zu verlangen. Die Geltendmachung eines weitergehenden, nachgewiesenen Verzugsschadens bleibt unberührt.
Gegenüber Unternehmern sind Aufrechnung und Zurückbehaltung nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen zulässig. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Einschränkung nicht; deren gesetzliche Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte bleiben uneingeschränkt bestehen.
§ 6 Pflichten des Mieters, Rückgabe und Reinigung
Der Mieter verpflichtet sich,
- die gemieteten Gegenstände sorgsam und bestimmungsgemäß zu behandeln sowie vor Witterungseinflüssen, Feuchtigkeit, Diebstahl und Beschädigung zu schützen;
- die Spiele und Module ausschließlich für den vereinbarten Zweck zu nutzen und nicht ohne Zustimmung des Anbieters zu bekleben, zu verändern oder zu modifizieren;
- auf eine ausreichende Aufsicht zu achten; die Mietgegenstände sind kein Kinderspielzeug und nur unter Aufsicht volljähriger Personen zu nutzen;
- erforderliche Bedienkenntnisse sicherzustellen und Instandsetzungen oder Reparaturen nicht selbst vorzunehmen, sondern dem Anbieter zu überlassen;
- den Anbieter unverzüglich über Beschädigungen, Verlust oder Diebstahl zu informieren und bei Diebstahl unverzüglich, soweit ihm dies zumutbar ist, Anzeige bei der Polizei zu erstatten;
- die gemieteten Gegenstände zum vereinbarten Abholzeitpunkt vollständig, gereinigt und in ordnungsgemäßem Zustand bereitzuhalten. Bei Selbstrückgabe sind die Gegenstände bis zum ersten Werktag nach der Veranstaltung zurückzugeben.
Werden die Gegenstände in übermäßig verschmutztem Zustand zurückgegeben, berechnet der Anbieter den tatsächlich angefallenen Reinigungsaufwand auf Basis eines Stundensatzes von 30,00 €, abgerechnet anteilig nach dem tatsächlich aufgewendeten Zeitaufwand. Dem Mieter bleibt in jedem Fall der Nachweis vorbehalten, dass dem Anbieter kein oder ein geringerer Aufwand entstanden ist; dem Anbieter bleibt der Nachweis eines höheren tatsächlichen Aufwands vorbehalten.
Wird die Mietsache nach Ablauf der Mietzeit nicht zurückgegeben oder zur Abholung bereitgestellt, schuldet der Mieter für jeden angefangenen zusätzlichen Tag den vereinbarten Tagesmietpreis sowie den Ersatz eines weitergehenden, nachgewiesenen Verzugsschadens; dem Mieter bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Anbieter durch den Verzug kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. Dem Anbieter bleibt der Nachweis eines höheren tatsächlichen Schadens vorbehalten.
§ 7 Kaution und Haftung des Mieters für Schäden
Der Anbieter ist berechtigt, eine angemessene Kaution zu verlangen. Die Kautionshöhe wird im Angebot angegeben. Eine Verzinsung der Kaution erfolgt aufgrund der kurzen, eventbezogenen Überlassungsdauer nicht. Die Kaution wird nach schadensfreier Rückgabe der Mietgegenstände, spätestens binnen 14 Tagen nach Rückgabe, zurückgezahlt. Eine Verrechnung erfolgt nur mit konkret bezifferten, berechtigten Ansprüchen des Anbieters; eine Aufstellung wird dem Mieter in Textform mitgeteilt.
Bei schuldhafter Beschädigung oder Verlust der Mietgegenstände haftet der Mieter für den entstandenen Schaden in Höhe der tatsächlichen Reparatur- oder Wiederbeschaffungskosten. Ist eine Reparatur nicht möglich, schuldet der Mieter die Kosten eines gleichwertigen Ersatzgegenstandes. Gleiches gilt für Folgeschäden, die auf einer schuldhaften, unsachgemäßen Nutzung beruhen, insbesondere bei Flüssigkeits- oder Feuchtigkeitsschäden, unbefugter Öffnung oder Manipulation.
Normale Gebrauchs- und Abnutzungsspuren, die bei bestimmungsgemäßer Nutzung entstehen, begründen keine Schadensersatzpflicht des Mieters.
Bei vereinbartem Selbsttransport oder Selbstauf- und -abbau durch den Mieter haftet dieser für Schäden, die er zu vertreten hat. Bei vereinbartem Versand geht die Gefahr mit Übergabe an das Transportunternehmen über, soweit der Mieter Unternehmer ist; gegenüber Verbrauchern trägt der Anbieter das Transportrisiko bis zur Übergabe an den Mieter.
§ 8 Stornierung und Rücktritt
Der Mieter kann vor Beginn des vereinbarten Leistungszeitraums jederzeit und ohne Angabe besonderer Gründe vom Vertrag zurücktreten. Für den Zeitpunkt des Rücktritts und die anfallenden Stornogebühren gilt folgende Staffelung:
- bis 28 Tage vor dem Veranstaltungstermin: keine Stornogebühren;
- 15 bis 27 Tage vor dem Veranstaltungstermin: 25 % des vereinbarten Mietpreises;
- 8 bis 14 Tage vor dem Veranstaltungstermin: 50 % des vereinbarten Mietpreises;
- 7 Tage oder weniger vor dem Veranstaltungstermin: 75 % des vereinbarten Mietpreises.
Die vorstehenden Beträge sind pauschalierter Schadensersatz und tragen den nach gewöhnlichem Verlauf zu erwartenden ersparten Aufwendungen Rechnung. Dem Mieter bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Anbieter kein Schaden oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Dem Anbieter bleibt der Nachweis eines höheren tatsächlichen Schadens vorbehalten.
Vorrang des Widerrufsrechts: Ein etwaiges gesetzliches Widerrufsrecht des Verbrauchers (siehe § 9) bleibt von dieser Stornoregelung unberührt und geht ihr vor. Im Fall eines wirksamen Widerrufs fallen keine Stornogebühren an. Besteht, wie bei terminbezogenen Leistungen regelmäßig (§ 9), kein Widerrufsrecht, richtet sich eine vorzeitige Beendigung des Vertrags durch den Mieter ausschließlich nach der Stornoregelung dieses § 8.
Tritt der Anbieter gemäß § 3 (höhere Gewalt) vom Vertrag zurück, entstehen dem Mieter keine Stornogebühren; bereits geleistete Zahlungen werden vollständig erstattet.
Der Rücktritt bedarf der Textform (z. B. E-Mail, § 126b BGB). Maßgebend ist der Eingang der Rücktrittserklärung beim Anbieter.
Das Recht beider Parteien zur Kündigung aus wichtigem Grund (§ 543 BGB) bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund für den Anbieter kann insbesondere bei unbefugten Veränderungen an der Mietsache, bei qualifiziertem Zahlungsverzug nach Maßgabe des § 543 Abs. 2 BGB oder bei einem schwerwiegenden Verstoß gegen wesentliche Vertragspflichten vorliegen.
§ 9 Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen mit Verbrauchern
Soweit ein Vertrag im Fernabsatz (z. B. ausschließlich per E-Mail oder Telefon) mit einem Verbraucher geschlossen wird, gelten grundsätzlich die gesetzlichen Regelungen zum Widerruf nach §§ 312 ff. BGB.
Ausschluss des Widerrufsrechts: Gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB besteht kein Widerrufsrecht bei Verträgen über die Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht. Da die Leistungen des Anbieters (Spieleüberlassung, Lieferung, Aufbau, Abholung) auf einen konkret vereinbarten Veranstaltungstermin bezogen sind, ist das Widerrufsrecht insoweit ausgeschlossen.
In verständlicher Formulierung: Weil der Anbieter die Spiele und die Logistik genau für Ihren Termin einplant, steht Ihnen nach dem Gesetz kein 14-tägiges Widerrufsrecht zu. Stornierungen sind nach Maßgabe der Stornoregelung in § 8 möglich.
Soweit im Einzelfall dennoch ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht (etwa bei Verträgen ohne spezifischen Termin/Zeitraum), gilt die Widerrufsbelehrung einschließlich Muster-Widerrufsformular, die im Fernabsatz vor Vertragsschluss in Textform übermittelt wird. In diesem Fall geht das Widerrufsrecht der Stornoregelung des § 8 vor.
Vorzeitiger Leistungsbeginn: Soll mit der Leistung bereits vor Ablauf einer etwaigen Widerrufsfrist begonnen werden, wird der Anbieter vom Verbraucher vor Vertragsschluss eine ausdrückliche und dokumentierte Erklärung einholen, mit der der Verbraucher den vorzeitigen Leistungsbeginn verlangt und bestätigt, zur Kenntnis genommen zu haben, dass er bei vollständiger Vertragserfüllung sein Widerrufsrecht verliert und bei teilweiser Erbringung anteiligen Wertersatz schuldet (§ 357 Abs. 8 BGB). Ohne diese Erklärung schuldet der Verbraucher trotz Leistungsbeginn keinen Wertersatz.
§ 10 Haftung des Anbieters
Der Anbieter überlässt die Mietsache in verkehrstauglichem und gebrauchsfähigem Zustand. Mängel sind während der Mietzeit unverzüglich anzuzeigen.
Der Anbieter haftet unbeschränkt
- für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer Pflichtverletzung des Anbieters oder seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen;
- bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit des Anbieters oder seiner Erfüllungsgehilfen;
- bei arglistig verschwiegenen Mängeln;
- nach dem Produkthaftungsgesetz;
- soweit eine Garantie übernommen wurde.
Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur, wenn eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalpflicht) verletzt wird, also eine Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Mieter regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung der Höhe nach auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
Bei einfacher Fahrlässigkeit, die keine wesentliche Vertragspflicht betrifft, ist die Haftung des Anbieters ausgeschlossen.
Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch für die persönliche Haftung der Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters. Sie gelten nicht, soweit sie nach §§ 307 ff. BGB (insbesondere § 309 Nr. 7 BGB) unwirksam wären. Ein Ausschluss der verschuldensunabhängigen Haftung für anfängliche Mängel der Mietsache (§ 536a Abs. 1 Alt. 1 BGB) gegenüber Verbrauchern erfolgt nicht.
§ 11 Datenschutz
Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. Soweit für die Vermittlung von Foto-Erlebnis-Produkten Anfragedaten an blue Fotobox übermittelt werden, erfolgt dies zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen bzw. auf Grundlage berechtigter Interessen; blue Fotobox ist für die anschließende Verarbeitung eigenständig verantwortlich.
§ 12 Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Streitbeilegung
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit dem Verbraucher dadurch nicht der durch zwingende Vorschriften des Staates seines gewöhnlichen Aufenthalts gewährte Schutz entzogen wird.
Ist der Mieter Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand der Sitz des Anbieters in Würzburg. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Gerichtsstandsvorschriften.
Die Europäische Online-Streitbeilegungsplattform (OS-/ODR-Plattform) wurde zum 20.07.2025 endgültig eingestellt; eine Streitbeilegung über diese Plattform ist daher nicht mehr möglich.
Der Anbieter ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder verpflichtet noch bereit (§ 36 VSBG).
§ 13 Schlussbestimmungen, salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. An die Stelle unwirksamer oder undurchführbarer Bestimmungen sowie zur Ausfüllung etwaiger Regelungslücken treten die gesetzlichen Vorschriften (§ 306 Abs. 2 BGB).
Fassung 2.0 · Stand 23.06.2026